Zielgruppe

Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene ab 14 Jahren, die auf Grund einer psychotischen, psychoseähnlichen oder sonstigen psychischen Erkrankung von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind und somit Anspruch auf Eingliederungshilfe (gem. § 35a, § 41 SGB VIII oder § 53 SGB XII) haben.

Aus konzeptionellen Gründen sollte die Motivation, am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken, vorhanden sein. Wichtig ist dabei, dass sowohl die pädagogische/therapeutische Betreuung als auch die Familienarbeit individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des einzelnen Jugendlichen und seiner Familie ausgerichtet sind. Insbesondere ist dabei die episodische, häufig aber auch zur Chronifizierung neigende Natur der Erkrankung zu berücksichtigen.

Nicht aufgenommen werden können Jugendliche mit massiver Verwahrlosung oder einer gleichzeitig bestehenden Suchtproblematik. Motivation zu drogenfreiem Leben sollte bestehen.